Die Idee für SING! entstand im Jahr 2000, noch bevor mit der Creative Commons Lizenz ein vergleichbares, wenn auch deutlich bekannteres Projekt aus der Taufe gehoben wurde. SING! unterscheidet sich jedoch in verschiedenen Punkten vom Creative Commons und soll, vereinfacht erklärt, Songschreibern ermöglichen, ihre Lieder als Volksgut freizugeben, damit der Weg vom Filksong zum Volkslied ein kurzer ist.
SING! ist die Abkürzung für SING! Ist Nicht Gema, um klarzumachen, dass die Gema keinerlei Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Titeln anmelden kann und darf. Die Grundsätze sind besonders einfach gehalten, damit sie leicht befolgt und auch weiterverbreitet werden können. Jede:r ist eingeladen, sie zu übernehmen, und die vier Grundsätze dürfen auf jeder Webseite verbreitet werden – nur bitte unverändert.
Alle meine Lieder sind nach dem SING!-Prinzip freigegeben. Dies berührt nicht meine Geschichten, Romane und andere Prosatexte, die nicht ohne meine ausdrückliche Genehmigung oder die meiner Verlage weiterverbreitet werden dürfen. Ich freue mich auch über jede Rückmeldung von anderen Musiker:innen, die mit meinen Liedern aufgetreten sind. Wenn jemand eines oder mehrere meiner Lieder auf CD verbreiten möchte, nehmt bitte zu mir Kontakt auf.
Die vier Grundsätze von SING!
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Das Recht zu Singen
Jede:r darf meine Lieder singen und/oder spielen. Dies beinhaltet auch halböffentliche und öffentliche Aufführungen ebenso wie kommerzielle Auftritte. In jedem Fall bin ich (gegenüber dem Publikum) als Urheber anzugeben.
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Das Recht zu Filken
Jede:r darf meine Lieder verfilken: Parodieren, um neue Strophen erweitern, mit einer neuen Melodie versehen oder die Melodie für ein neues eigenes Lied verwenden. In jedem Fall bin ich als Urheber des Ursprungswerkes bzw. der noch von mir selbst stammenden Teile anzugeben.
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Das Recht zu Verbreiten
Jede:r darf meine Lieder in Schrift- und Notenform in Liederbücher und Sammlungen aufnehmen, auf Webseiten zugänglich machen oder anderen beibringen. Text, Akkorde und – so vorhanden – Noten dürfen zu diesem Zweck beliebig vervielfältigt werden. Bei Veröffentlichung in gedruckter Form (z.B. einem Liederbuch) erbitte ich ein Belegexemplar.
Achtung: Von diesem Recht auf Kopieren und freie Weitergabe sind Aufnahmen (Ton- und Bildträger, Videos) ausdrücklich ausgenommen. Kopien aus Liederbüchern sind mit den Herausgebern abzusprechen.
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Das Recht auf Unwissenheit
Bei der freien Weitergabe von Liedern kann es vorkommen, dass die eigentlichen Urheber in Vergessenheit geraten. Ich billige, dass auch jene meine Lieder singen und spielen, die nicht wissen, dass sie von mir sind. Diese Unwissenheit ist jedoch offen zuzugeben: die Darstellung darf nicht den falschen Anschein erwecken, es handle sich um sein eigenes Werk.
Kurz in GEMA-Deutsch: ich gebe die Aufführungsrechte kostenlos sowie einen Teil der mechanischen Vervielfäligungsrechte (Text, Akkorde, Noten) gegen Belegexemplar pauschal für alle meine Lieder frei.
Die vier Grundsätze der SING wurden formuliert von Thesilée und Volker Tanger.
Vervielfältigung ist erwünscht.